KFZ Sachverständigenbüro Sascha Lübbe
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Ausfallzeit


Wenn Sie nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und es nicht mehr verkehrstauglich im Rahmen der StVO ist, haben Sie während der Ausfallzeit die Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug oder alternativ eine Nutzungsentschädigung zu beanspruchen.

Bei einem fahrfähigen und noch verkehrssicheren Fahrzeug beginnt die Ausfallzeit mit Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung vom Reparaturbetrieb.

Bei nicht mehr fahrfähigen und nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugen beginnt die Ausfallzeit bereits am Unfalltag.

Bei Totalschaden erhalten Sie eine Wiederbeschaffungsdauer von max. 14 Kalendertagen.

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