KFZ Sachverständigenbüro Sascha Lübbe
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Bagatellschaden

Als Bagatellschaden bezeichnet man einen unwesentlichen Schaden, der durch einen Dritten verursacht worden ist. In der Regel spricht man von einem Schaden in Höhe von rund 750,00 €. Ein Gutachten wird in einem solchen Fall von der Versicherung nicht übernommen. Allerdings empfiehlt es sich, wenn Sie trotzdem Kontakt mit mir aufnehmen. In Ernstfall ist es heutzutage schwer erkennbar, ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt. Schnell kann bei einem Neuwagen die Schadenshöhe bei Instandsetzung über 1.000,00 € kommen. Oder es ist beim Unfall doch mehr zu Schaden gekommen, als man im ersten Moment denkt.

In solchen Fällen empfiehlt es sich einen Kostenvoranschlag oder ein sog. kleines Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten werden in der Regel auch von der Versicherung übernommen.

Im Ernstfall könnte es passieren, dass bei einem augenscheinlich entstandenen Bagatellschaden doch mehr Schaden am Fahrzeug entstanden ist, als im ersten Moment geglaubt wurde. Sollte dann durch den Betrieb des Fahrzeuges ein - auch von Ihnen unverschuldeter - Unfall passieren, kann es sein, dass Sie in diesem Fall haftbar gemacht werden können. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fahrzeugbesitzer für Schäden durch den Betrieb seines Fahrzeuges haften muss oder zumindest eine Teilschuld trägt.

In jedem Fall lohnt es sich Kontakt mit mir aufzunehmen.

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