Schadensbegutachtung
Autounfall? Was nun?
Ich kann Ihnen helfen, nach einem Autounfall festzustellen, wie hoch der Schaden an dem KFZ bzw. die Reparaturkosten sind. Es muss geklärt werden, ob eine Wertminderung entstanden ist und wie hoch nun der Restwert des Fahrzeuges ist. Diese Angaben entnehmen Sie meinem Gutachten.
Bei der Frage, ob Sie als Geschädigter bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, einen für Sie unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen dürfen, ist die Frage klar mit "Ja" zu beantworten. Es kann passieren, dass die gegnerische Versicherung mit Ihnen Kontakt aufnimmt, um Ihnen einen ihrer Sachverständigen zu empfehlen. Sie aber haben als Geschädigter nach einem Haftpflichtschaden das Recht, den Schaden an dem Fahrzeug durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen wie mir ermitteln zu lassen.
Die Kosten des Sachverständigen werden von der Versicherung übernommen, auch wenn Sie sich selber einen für sich geeigneten Sachverständigen aussuchen. Anders allerdings bei dem sogenannten Bagatellschaden (Schaden um die 750,00 €). In solchen Fällen bitte ich Sie aber trotzdem Kontakt mit mir aufzunehmen und einen Kostenvoranschlag oder ein sog. kleines Gutachten erstellen zu lassen.
Die Kosten des Sachverständigen für die Erstellung eines Unfallgutachtens werden durch einen gewissen Kostenrahmen festgelegt. Diese hängen beispielsweise davon ab, wie hoch der Schaden ist und in welcher Region man sich befindet. Die Versicherung muss die Kosten für ein Gutachten nach einem Autounfall grundsätzlich vollständig tragen. Sie sind als Verunfallter auch nicht verpflichtet, sich bei mehreren Gutachtern nach den Kosten zu erkundigen.
Was stelle ich in einem Schadensgutachten für Sie fest?
Zunächst dokumentiere ich anhand einer konkreten Beschreibung und Lichtbildern den Schaden der durch den Unfall entstanden ist.
Klicken Sie auf das Bild um weitere Bilder zum Thema Schaden zu erhalten.
Weiter werden die technischen Daten des Unfallfahrzeugs, sowie der allgemeine Zustand (Sonderausstattung, Pflege des Innenraums etc.) festgehalten.
Ich ermittle anhand des festgestellten Schadens die Reparaturkosten nach einem Unfall, sowie einen durch die Reparatur eventuell auch entstehenden Nutzungsausfall. Anhand von Arbeitswerten (AW) wird die Reparaturdauer ermittelt, wodurch sich der Nutzungsausfall errechnet. Auch dieser muss Ihnen durch die Versicherung erstattet werden.
Des Weiteren stelle ich fest, wie hoch eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges oder auch ggfs. der Restwert nach dem Unfall ist. Dabei müssen sog. Altschäden des Fahrzeuges mitberücksichtigt werden.
Bei einem sog. Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall festgelegt.
Und dann?
Nach der Erstellung wird das Gutachten Ihnen als Geschädigten, eventuell einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt und der gegnerischen Versicherung zugesandt.
Meine Betreuung endet für Sie erst, wenn Sie Ihren Anspruch erhalten haben. D.h. ich stehe Ihnen für eventuelle Rückfragen, Stellungnahmen etc. auch weiterhin zur Verfügung.
Wie gesagt - scheuen Sie sich nicht einfach Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich helfe Ihnen gerne weiter.