KFZ Sachverständigenbüro Sascha Lübbe
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Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. In besonderen Fällen spricht man von einer 130-Prozent-Regelung. Diese Sonderregel erlaubt es Ihnen das Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, auch wenn die Reparatur eigentlich zu hoch ist. Davon profitieren Autobesitzer, denen ihr Fahrzeug ans Herz gewachsen ist oder einen ideellen Wert hat. Bei der 130-Prozent-Regelung kann der Geschädigte keine fiktive Abrechnung durchführen.

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